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Ölkonzern Verklagt EU, Deutschland Und Dänemark Wegen Zufallssteuer

Ein in Jersey ansässiges Ölraffinerieunternehmen verklagt die EU, Deutschland und Dänemark auf mindestens 95 Millionen Euro wegen einer während des Ukraine-Krieges eingeführten Zufallssteuer, die es als „Vorwand“ zur Untergrabung von Unternehmen für fossile Brennstoffe sieht, wie durchgesickerte Dokumente zeigen.

Die Klesch Group Holdings Limited ergreift Maßnahmen im Rahmen eines umstrittenen geheimen Gerichtssystems, das durch den Energiecharta-Vertrag (ECT) ermöglicht wird. Beamte befürchten, dass die Vereinbarung Klimaschutzmaßnahmen behindern und Hunderte Milliarden Euro in die Kassen von Investoren in fossile Brennstoffe fließen lassen wird.

Der Vertrag wurde ausgearbeitet, um die Interessen von Energieunternehmen zu schützen, als die Sowjetunion Anfang der 1990er Jahre zerfiel, und wird von Unternehmen wie dem britischen Ölkonzern Rockhopper genutzt, der letztes Jahr eine Auszahlung von 210 Millionen Pfund erhielt, nachdem Italien seine Bohrungen eingestellt hatte .

Im Juli schlug Brüssel einen „koordinierten Austritt“ aus dem Pakt vor, nachdem mehrere EU-Länder, darunter Frankreich, Spanien und die Niederlande, ihren Austritt im Dominostil angekündigt hatten . Der Vertrag bleibt jedoch vorerst in Kraft , und ein EU-Beamter sagte, es gebe „keinen konkreten Zeitplan“ für den Ausstieg.

Tinne van der Straeten, die belgische Energieministerin, die ab Januar für sechs Monate den Vorsitz im EU-Energierat innehat, sagte persönlich: „Der Energiecharta-Vertrag schlägt erneut zu. Diese neueste Klage ist ein weiterer Beweis dafür, dass der ECT eine gerechte und erschwingliche Energiewende blockiert.

„Wir brauchen Verträge, die unserem Volk und dem Klima dienen, nicht der Industrie für fossile Brennstoffe. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass wir eine einheitliche Haltung zu einem kollektiven und koordinierten europäischen Rückzug entwickeln sollten. Es ist Zeit, die notwendigen und rechtssicheren Schritte für das Klima zu unternehmen. Es ist Zeit, sich von der ECT zu verabschieden.“

Klesch lehnte es ab, sich zu dem Thema zu äußern, fordert jedoch eine Erklärung, dass die Windfall Tax gegen den ECT verstößt, wie aus dem durchgesickerten Dokument des Expertenausschusses für Handelspolitik der EU hervorgeht, das als „sensibel“ eingestuft und für die „Verteilung auf der Grundlage der erforderlichen Kenntnisse“ gekennzeichnet ist. .

Darin heißt es, Klesch habe behauptet, die EU habe „den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die hohen Strompreise im Jahr 2022 als Vorwand genutzt, um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen für fossile Brennstoffe einzuschränken“.

Im vergangenen Oktober gab die EU bekannt, dass sie ihre Energie-Zufallssteuer auf Unternehmensgewinne erheben werde, die mehr als 20 % über dem Durchschnitt der Jahre 2018–21 liegen, um „dauerhafte Schäden für Verbraucher und Wirtschaft“ zu verhindern.

Klesch mit Sitz in Großbritannien und der Schweiz verklagt Deutschland und Dänemark auf 95 Millionen Euro (83 Millionen Pfund), nachdem sie ihre Versorgungsabgaben für Gewinne über dem Durchschnitt von 20 Prozent auf 33 Prozent festgesetzt haben. Außerdem verklagt das Unternehmen die Europäische Kommission wegen der Windfall-Tax-Verordnung auf eine nicht genannte Summe.

Der Streit betrifft zwei Investitionen von Klesch in Ölraffinerien in Deutschland und Dänemark. Ein Sprecher der Europäischen Kommission sagte, die unerwartete Maßnahme sei eingeführt worden, „um die überschüssigen Einnahmen und Gewinne des Energiesektors an Haushalte und Unternehmen umzuverteilen und so die Auswirkungen steigender Energiepreise abzumildern“.

Cleodie Rickard, Leiterin der Handelskampagne bei Global Justice Now, sagte: „Länder wie das Vereinigte Königreich, die kurz vor einer Entscheidung stehen, während die EU über einen blockweiten Austritt nachdenkt, müssen sich des Risikos bewusst werden und das Fenster ergreifen.“ Gelegenheit, den ECT in Abstimmung und bevor noch ungeheuerlichere Ansprüche auftauchen, zu verlassen.“

In einem anderen Fall verklagt das staatliche Schweizer Elektrizitätsunternehmen AET Deutschland wegen der Auswirkungen seines Kohleausstiegs auf das Kohlekraftwerk Trianel Lünen, an dem es einen Anteil von 15 % hält.

Ein Unternehmenssprecher, Pietro Jolli, sagte: „AET kritisiert das Kohleverbot nicht und stellt es auch nicht in Frage, sondern verlangt lediglich eine finanzielle Entschädigung gemäß den ECT-Regeln.“ Die Höhe der Entschädigung bestimmt das Schiedsgericht.“

Quelle : The Guardian

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