Nach dem Austritt von Sahra Wagenknecht und neun weiterer Abgeordneter hatte die Linksfraktion ihre Auflösung beschlossen. Der Bundestag soll sie nun als Gruppe anerkennen.
Die Linksfraktion hat wenige Tage vor ihrer Auflösung bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) einen Antrag auf Anerkennung als Gruppe gestellt. Das Schreiben vom 1. Dezember lag der Deutschen Presse-Agentur vor.
Die Gruppe habe sich am 29. November konstituiert. Beantragt werde die Anerkennung durch den Bundestag ab dem 6. Dezember – das ist der Tag der geplanten Auflösung der bisherigen Linksfraktion.
Zu Begründung tragen die Abgeordneten in dem Schreiben vor, sie hätten gemeinsame politische Ziele und wollten ihre gemeinsame parlamentarische Arbeit fortsetzen.
Sie verweisen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1991, in dem bestimmte Anforderungen für die Anerkennung als Gruppe aufgestellt wurden. Diese würden erfüllt. „Unsere Gruppe hat Anspruch auf Anerkennung und angemessene Ausstattung mit sachlichen und personellen Mitteln“, heißt es weiter.
Zur Zulassung einer Gruppe und zur Bestimmung von deren Rechten braucht es einen Bundestagsbeschluss. Dieser könnte theoretisch in der letzten Sitzungswoche dieses Jahres vom 11. bis 15. Dezember erfolgen. Eine Gruppe hat im Vergleich zu einer Fraktion etwas weniger parlamentarische Rechte und bekommt auch weniger finanzielle Unterstützung aus der Staatskasse.
Die Linksfraktion hatte Mitte November ihre Auflösung zum 6. Dezember beschlossen. Hintergrund ist der Austritt der früheren Fraktionschefin Sahra Wagenknecht und neun weiterer Abgeordneter aus der Partei. Ohne sie verliert die Fraktion ihre Mindestgröße von 37 Abgeordneten und muss liquidiert werden. Der künftigen Gruppe werden 28 Abgeordnete angehören.
Quelle : Tagesspigel