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Deutsches Gericht Lehnt Lockdown-entschädigung Für Musiker Ab - Bremen Heute
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Deutsches Gericht Lehnt Lockdown-entschädigung Für Musiker Ab

Martin Kilger beantragte eine Entschädigung für fünf Auftritte, die aufgrund von Lockdown-Beschränkungen im Jahr 2020 abgesagt wurden. Er sagte, er habe seinen Fall im Namen aller Musiker eingereicht, die unter der Pandemie gelitten hätten.

Deutschlands oberstes Zivilgericht hat entschieden, dass der Staat Musikern, die aufgrund der Lockdown-Beschränkungen zu Beginn der COVID-19-Pandemie ihren Arbeitsplatz verloren haben, keine Entschädigung leisten muss .

Der Musiker Martin Kilger hatte 8.300 Euro (9.000 US-Dollar) für fünf Konzerte gefordert, die zwischen März und Juli 2020 abgesagt wurden.

Der Bundesgerichtshof bestätigte jedoch am Donnerstag Urteile von Vorinstanzen, wonach die Corona-Beschränkungen der Regierung im Verhältnis zur Krise verhältnismäßig und zur Rettung von Leben notwendig seien.

„Es gab damals weder ein Medikament noch einen Impfstoff“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Hermann am Donnerstag.

Er fügte hinzu, dass die Lockdown-Maßnahmen auch notwendig seien, „um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern“.

Worum ging es in dem Fall?

Kilger, 47, ist Frontmann einer Band und leitet eine Musik- und Filmproduktionsfirma in Südbayern .

Er forderte eine Entschädigung für abgesagte Konzerte im nahegelegenen Bundesland Baden-Württemberg und eskalierte seinen Fall von der Landesebene zum höchsten Zivilgericht Deutschlands im Namen anderer geschädigter Künstler, sagte er.

„Das Leben und die Gesundheit der Kultur wurden nicht geschützt“, sagte Kilger nach Bekanntgabe der Entscheidung am Donnerstag.

Das Gericht stellte fest, dass Bund und Länder über die notwendigen Lockdown-Maßnahmen hinaus auch finanzielle Unterstützung für die von den Lockdowns betroffenen Menschen geleistet hätten.

Darin enthalten sind Bundesbeihilfen von bis zu 9.000 Euro für Kleinstunternehmer sowie Zuschüsse des Freistaats Bayern zwischen 5.000 und 50.000 Euro für Selbstständige.

„Das Coronavirus hat jeden getroffen, die ganze Gesellschaft – manche mehr, manche weniger“, sagte Malte Weitner, ein Anwalt, der die Regierung in dem Fall vertrat.

Nach dem Urteil sagte Kilger, er wolle gegen die Entscheidung Berufung beim deutschen Bundesverfassungsgericht einlegen, das über Fälle entscheidet, die Bestimmungen der Verfassung des Landes betreffen.

Quelle : DW

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