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Bvg Muss Fahrgast Nach Rassistischem Vorfall Schmerzensgeld Zahlen

Die BVG muss erstmals einem Fahrgast wegen eines rassistischen Vorfalls bei einer Fahrscheinkontrolle Schmerzensgeld zahlen. Geklagt hatte ein Sänger der Deutschen Oper.

Nachdem ein Fahrgast bei einer Verkehrskontrolle rassistisch beleidigt wurde, müssen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dem Mann laut einem Urteil 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dem Kläger stehe Anspruch auf Schmerzensgeld “wegen Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts” zu, teilte eine Sprecherin der Berliner Zivilgerichte auf dpa-Anfrage mit.
 
Das Urteil wurde am 10. Juli gefällt, ist aber noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatte die “Berliner Zeitung” berichtet.

Vorfall aus dem Jahr 2020

Laut Gericht war der gebürtige US-Amerikaner Jeremy Osborne bei dem Vorfall im Jahr 2020 von Mitarbeitern eines von der BVG beauftragen Sicherheitsunternehmens in der U-Bahn rassistisch beleidigt worden. Außerdem hätten sie ihn dazu aufgefordert, “sich in Deutschland zu benehmen”. Über den genauen Ablauf seien sich die Parteien vor Gericht uneinig gewesen.
 
Osborne klagte anschließend auf eine Entschädigung und berief sich auf das Berliner Antidiskriminierungsgesetz (LADG). Er forderte mindestens 2.000 Euro. Nach Auffassung des Gerichts ist das LAGD allerdings nicht anwendbar. Es fehle an einem “öffentlich-rechtlichen Handeln” der Beklagten und des für sie tätigen Sicherheitsunternehmens.

“Urteil für die Schwarze Community eine Bestätigung”

Das Urteil habe ihn deshalb überrascht, sagte Osborne am Mittwoch dem rbb. Denn “die Richterin hat von vornherein gesagt, dass sich das Gericht nicht auf das Antidiskriminierungsgesetz berufen konnte. Das heißt, es gab keine Beweiserleichterung”, sagte er im Interview mit rbbKultur. Dass die Richterin nun zu seinen Gunsten entschied, fühle sich sehr gut an.

Erschwerend kam für Jeremy Osborne nach eigenen Angaben hinzu, dass nach dem Vorfall sein Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft nicht weiter bearbeitet werden konnte, weil die Kontolleure zunächst Anzeige gegen Osborne erstattet hatten. Das sei auch der Grund für seine Klage gegen die BVG gewesen. “Das wollte ich mir nicht gefallen lassen.”
 
Erstmals bekam mit dem Opernsänger, der seit neun Jahren in Berlin lebt, ein Kläger wegen Diskriminierung gegen die Berliner Verkehrsbetriebe recht. Das Urteil sei für die Schwarze Community eine Bestätigung. “Ich habe von diesen Vorfällen schon bei meiner Ankunft in Berlin gehört”, sagte Osborne.

BVG will sich zum Urteil vorerst nicht äußern

Die BVG wollte sich auf rbb-Anfrage mit Verweis auf die noch fehlende Rechtskraft des Urteils zunächst nicht zu dem Urteil äußern und teilte mit: “Vorwürfe von Diskriminierung wiegen in allen Fällen schwer und werden in unserem Haus stets sehr ernst genommen. Die BVG toleriert weder Diskriminierung noch Gewalt, weder gegen Fahrgäste noch gegen unsere Mitarbeiter*innen.”
 
Zum Umgang mit Vielfalt beziehungsweise zur allgemeinen Konfliktvermeidung gebe es regelmäßige Schulungen. Das gelte für interne und externe Mitarbeiter. Diese Schulungen seien in den vergangenen Jahren intensiviert worden, so die BVG.

Eigenes Antidiskriminierungsgesetz bisher nur in Berlin

Berlin ist bislang das einzige Bundesland, das ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz hat. Es soll die Menschen in der Hauptstadt vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land Berlin ermöglichen.

Quelle : tagesschau

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